Patientenverfügung von Per Busch

Hinweis an medizinisches Personal, gesetzliche Betreuer und Pflegekräfte:
Diese Patientenverfügung wurde von mir selbstständig und bei klarem Verstand verfasst. Sie gibt meinen verbindlichen Willen wieder. Ich bitte Sie eindringlich, meine Wünsche und Einschätzungen vollumfänglich zu respektieren, auch wenn Dritte (einschließlich Betreuer, Angehörige oder Pflegepersonal) anderer Meinung sind.
Letzte Überarbeitung: 17.01.2026

1. Meine Haltung zum Leben und Sterben

  • Mein Leben war lang und schön. Ich habe absolut kein Problem damit, wenn es plötzlich endet.
  • Ich wäre froh, wenn ich möglichst schnell, schmerzlos und ohne Leid sterben könnte, von mir aus auch schon in der nächsten Minute.
  • Ich wünsche mir kein möglichst langes Leben, sondern ein gutes Leben. Für mich bedeutet ein gutes Leben, selbstbestimmt, unabhängig und ohne dauerhafte, vollständige Abhängigkeit von anderen Menschen zu sein.
  • Ich habe keine Angst vor dem Tod, aber vor ständiger Fremdbestimmung und perspektivlosem Leiden.
  • Ich möchte nicht dauerhaft in einer pflegerischen oder psychiatrischen Einrichtung leben müssen.

2. Besondere Bedeutung meiner Blindheit

Als blinder Mensch ist meine Selbstbestimmung in Krisensituationen besonders gefährdet. Ich habe Angst davor, wegen meiner Behinderung bevormundet, fremdbestimmt und nur noch „verwaltet“ zu werden.

Meine Blindheit allein ist kein Grund, auf medizinische oder unterstützende Maßnahmen zu verzichten. Ich kann auch als blinder Mensch ein erfülltes, selbstbestimmtes Leben führen und etwas Nützliches zur Gesellschaft beitragen.

Erst wenn zu meiner Blindheit weitere schwerwiegende, dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen hinzukommen, die meine Selbstbestimmung und Lebensqualität massiv einschränken, lehne ich lebensverlängernde Maßnahmen ab.

In lauten Umgebungen ist mein Risiko für Angstzustände, Desorientierung und Delir deutlich erhöht, da ich zur Orientierung und Verankerung in der Realität auf meinen Hörsinn angewiesen bin, siehe Punkt 8 dieses Dokuments.

3. Medizinische Maßnahmen

Ich möchte nicht in einer Situation weiterleben müssen, in der ich nicht mehr selbst bestimmen oder kommunizieren kann – zum Beispiel aufgrund von Bewusstlosigkeit, schwerer Demenz, anhaltendem Delir oder ähnlichen Zuständen.

Ich lehne alle lebensverlängernden Maßnahmen ab, wenn:

  • keine Aussicht auf eine wesentliche und dauerhafte Verbesserung meines Zustandes besteht,
  • ich dauerhaft und vollständig von anderen abhängig bin und nicht mehr selbstbestimmt leben kann,
  • ich mich weder mitteilen noch eigenständig Entscheidungen treffen kann.

Dies betrifft insbesondere (aber nicht ausschließlich):

  • künstliche Beatmung,
  • künstliche Ernährung,
  • Wiederbelebungsmaßnahmen,
  • Dialyse,
  • alle weiteren Maßnahmen, die lediglich mein Leben verlängern, ohne dass eine Aussicht auf Besserung besteht.

Diese Ablehnung gilt für alle Situationen, in denen mein Zustand nach ärztlicher Einschätzung wahrscheinlich dauerhaft und unumkehrbar ist und keine realistische Aussicht auf eine wesentliche Besserung im Sinne meiner oben beschriebenen Wünsche besteht.

4. Schmerz- und Symptombehandlung

  • Ich wünsche mir eine bestmögliche Behandlung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angstzuständen und Unruhe, auch wenn dadurch meine Lebenszeit verkürzt oder mein Bewusstsein gedämpft werden könnte.
  • Mein Durstgefühl soll durch Anfeuchten der Atemluft und fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten gelindert werden.
  • Ganz allgemein wünsche ich mir palliative Maßnahmen zur Linderung von Leiden.

5. Selbstbestimmung

Mir ist besonders wichtig, dass mein Wille respektiert wird – unabhängig davon, was andere Menschen über meine Lebensqualität denken. Ich möchte ausdrücklich NICHT, dass andere entscheiden, was für mich noch „lebenswert“ sein könnte.

6. Bevollmächtigte und Angehörige

Ich habe keine engen Freunde oder Angehörigen, die dauerhaft für mich sorgen könnten. Mein Vater ist der einzige enge Verwandte, lebt aber weit entfernt und ist hochbetagt. Ich möchte nicht, dass mein Vater für mich Entscheidungen treffen muss.

Falls eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss, bitte ich das Gericht, bei der Auswahl des Betreuers meinen hier geäußerten Willen zu berücksichtigen und soweit möglich eine neutrale Person zu bestellen, die ausschließlich meinen Interessen verpflichtet ist.

7. Schlussbestimmung

Sollten Zweifel oder Unsicherheiten über meinen Willen bestehen, ist immer diese Grundeinstellung maßgeblich:

Wenn zu meiner Blindheit weitere schwerwiegende, dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen hinzukommen, die meine Selbstbestimmung und meine Lebensqualität massiv einschränken, möchte ich nicht weiterleben müssen, sondern in Würde und Selbstbestimmung sterben dürfen!

8. Aufenthalt auf einer Intensivstation

Als blinder Mensch bin ich auf meinen Hörsinn angewiesen, um mich zu orientieren und in der Realität zu verankern. Die typischen, ständigen und oft lauten Geräusche einer Intensivstation können bei mir zu erheblicher Desorientierung, Angst, Depersonalisation oder sogar deliranten Zuständen führen. Ohne die Möglichkeit, meine Umgebung zu sehen, verliere ich durch die dauerhafte akustische Überflutung schnell das Gefühl für Raum, Zeit und Realität.

Mir ist bewusst, dass Delir und ähnliche Zustände auf Intensivstationen auch bei sehenden Menschen vorkommen, aber für blinde Menschen ist das Risiko deutlich größer, weil der wichtigste verbleibende Sinn (das Hören) durch die ständige Geräuschkulisse stark überfordert wird.

Sollte ein Aufenthalt auf einer Intensivstation oder in einer ähnlich lauten Umgebung unumgänglich sein, wünsche ich mir besondere Maßnahmen, um meine psychische Stabilität zu schützen. Dazu zählen möglichst ruhige Räume, regelmäßige persönliche Ansprache, klare Informationen zu meiner Situation und – wenn nötig – auch die Gabe beruhigender Medikamente.

Soweit das möglich ist, hätte ich am liebsten ein Einzelzimmer. Ich habe genügend Geld, um mir das leisten zu können.


Kassel, den 4. Juni 2025

Per Busch


Hinweise:
Ich habe lange über diese Patientenverfügung nachgedacht und sie selbst geschrieben. Ich werde den Inhalt in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüfen, ob ich davon noch überzeugt bin.
In meiner Wohnung und bei meiner Hausärztin gibt es auch eine ausgedruckte und von mir unterschriebene Version.
Da ich die einzige Person bin, die die Zugangsdaten zu meiner Website dubistblind.de hat, hoffe ich, dass diese Online-Version im Notfall genügt, um meinen Willen klar zu machen.

Ich werde dieses Dokument auch noch von einer Beratungsstelle und meiner Hausärztin prüfen lassen und meine Wünsche eventuell auch in das entsprechende Formular der Bundesärztekammer bzw. des Bundesjustizministeriums eintragen.

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