Fernassistenzkraft ist ein neuartiger Beruf, auch für Menschen mit Behinderung

Assistieren bedeutet, jemand nach dessen Anweisungen zu unterstützen. Normalerweise müssen Assistent*innen an- und abreisen und dauerhaft anwesend sein, auch wenn sie gerade nicht gebraucht werden. Bei Fernassistenz entfällt das. Professionelle Fernassistenzkräfte können effektiv verschiedene Menschen direkt hintereinander unterstützen. Sie können barrierefrei von Zuhause aus arbeiten oder an jedem beliebigen Ort der Welt.

Sie sehen den Videostream der Handy-Kamera des Kunden und dessen Standort auf einer Karte. Sie geben Navigationshinweise, lesen vor, beschreiben, erklären, recherchieren, machen Fotos oder bedienen den Computer des Kunden mit Tools wie TeamViewer aus der Ferne. Die Arbeit als Fernassistent*in ist sinnvoll, sozial und erfüllend und kann im barrierefreien Home Office stattfinden. Während der Arbeitszeit hat man ständig mit Leuten zu tun, die sich freuen, Unterstützung bei der Lösung ihrer alltäglichen Probleme zu bekommen.

Menschen helfen Menschen aus der Ferne,
Barrieren zu überwinden und Ziele zu erreichen.

Über eine Plattform könnten spezialisierte Assistenzkräfte künftig vielleicht auch gezielt als Mobilitätsunterstützer, Einkaufshelfer, Sicherheitsbegleiter, persönliche Remote-Arbeitsassistenzen, Software-Experten, Dolmetscher, Digital Coaches, ecetera gebucht werden. Das würde ganz neue Möglichkeiten eröffnen.

Neue Berufsmöglichkeit für Menschen mit Behinderung

Viele Menschen haben eine Behinderung, können aber gut sehen, hören, sprechen, lesen, verstehen und mit Computern umgehen. Wegen einer körperlichen Einschränkung, chronischen Krankheit oder Angststörung fällt es manchen jedoch schwer, das eigene Zuhause zu verlassen.

Vielleicht können sie sich deshalb aber auch besonders gut in die Situation anderweitig behinderter Menschen hineinfühlen. Daraus könnte sich eine Win-win-Situation ergeben, sowohl für die Assistenznehmer als auch für die Assistenzgeber.

Fernassistent*innen werden ausführlich geschult und eventuell auch zertifiziert, sind vertrauenswürdig, können gut kommunizieren, beschreiben sorgfältig, beachten den Datenschutz, berücksichtigen die individuellen Vorlieben der Nutzer und bieten einen professionellen Kundenservice. Sie vermitteln Informationen, indem sie beschreiben, vorlesen, erklären oder Navigationshinweise geben. Sie sagen, was im Blickfeld der Kamera oder auf einem Bildschirm zu sehen ist. Bei Bedarf können sie per Fernzugriff oder Screensharing auch Zugang zum Computer oder Smartphone der Kunden bekommen, um dort Dinge zu tun, die für diese selbst nicht barrierefrei möglich sind.

Links

Jobportal myAbility.jobs, inklusive Jobs für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen
iXNet der Bundesanstalt für Arbeit empowert und unterstützt behinderte Akademiker*innen

JOBinklusive – Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt:
So finden Unternehmen Bewerber*innen mit Behinderung
So werden Ihre Stellenanzeigen inklusiver
Jobcarving: Stellenprofile neu denken
Job Coaching: Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen und Unternehmen – von Anfang an

Was bringt Menschen mit Behinderungen das Homeoffice? (Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft)
Studie zur Wirkung von Inklusionsfirmen (2023, Kobinet-Nachrichten)

Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung von Fernassistent*innen mit Behinderung

Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds (AGF) auf Grundlage der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Der „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“ ist eine zweckgebundene Vermögensmasse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwaltet. Zu den Anträgen auf finanzielle Förderung aus dem Ausgleichsfonds nimmt der beim BMAS gebildete Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen Stellung und macht dazu Vorschläge. Es können Projekte gefördert werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Modellvorhaben zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
  • Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere durch betriebliches Eingliederungsmanagement.
  • Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, sofern diesen Maßnahmen überregionale Bedeutung zukommt.

Eingliederungszuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit

Für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können Arbeitgeberin oder Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt auch bei der Einstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Gefördert wird in Form eines Lohnkostenzuschusses.
Infos für Unternehmen zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen.

Partizipationsfonds § 19 BGG

Deutschland hat sich in der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein Umfeld zu fördern, in dem die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht und gefördert wird. Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) sieht diese Förderung für Organisationen von Menschen mit Behinderungen vor, die ihre Interessen auf der Bundesebene vertreten. Die Verbände müssen insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen ideell fördern und seit mindestens drei Jahren bestehen.

Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen: Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige, Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit, Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich, Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro pro Jahr, Unterstützung des Erfahrungsaustauschs sowie die Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien.
Siehe auch: Aktueller Förderaufruf des BMAS

Europäischer Sozialfonds (ESF+) (2021–2027)

Gefördert werden unter anderem die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, aktive Inklusion, allgemeine und berufliche Bildung und die soziale Integration von am stärksten benachteiligten Personen.

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben. Laufende ESF-Projekte findet man auf dem deutschen Förderportal unter „Was bringt mir der ESF?“. Neben den Förderaufrufen des Bundes veröffentlicht auch die Europäische Union themenbezogene Förderaufrufe.

ESF-Bundesprogramm – Rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft

Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Strukturen in der Sozialwirtschaft. Sitemap der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Das BMAS unterstützt bei Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und bei Maßnahmen zur Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft mit maximal 1.2 Millionen Euro. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. Unter anderem folgende Handlungsfelder können adressiert werden:

  • Chancengleichheit & Inklusion: Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung, beispielsweise die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Beeinträchtigungen.
  • Kompetenz & Umgang mit Technologie: Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen.
  • Personalgewinnung & Personalbindung: Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung, beispielsweise mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate. Dies insbesondere mit Blick auf bisher zu wenig berücksichtigte Zielgruppen.

** zusammengestellt von Per Busch, veröffentlicht im August 2023 **