Fördermöglichkeiten für das Fernassistenz-Projekt

Die vielen Fördermöglichkeiten auf dieser Seite zeigen, dass es ein politisches Interesse an den Themen gibt, mit denen sich das Fernassistenzprojekt beschäftigt.

Ein Fernassistenzservice könnte zur Lösung gesellschaftlicher Probleme in den Bereichen Soziales, Digitales, Mobilität, Arbeit und Gesundheitswesen beitragen. Das Fernassistenz-Projekt sucht mögliche Verbundprojektpartner aus Wirtschaft, Forschung, Selbsthilfe und öffentlichem Sektor für gemeinsame Anträge.

Die nachstehenden Zuschußmöglichkeiten durch Bund, EU und das Land Hessen wurden in die Bereiche Gesundheit und Lebensqualität, Mobilität, Arbeit, Elternassistenz, Selbstständigkeit älterer Menschen und Beratungsmöglichkeiten sortiert. So vielfältig die Einsatzbereiche eines Fernassistenz-Dienstes sind, so vielfältig sind auch die Förderchancen. Wer kennt weitere Möglichkeiten? Bitte Bescheid sagen.

Thema Gesundheit und Lebensqualität

Mit Fernassistenz lassen sich Defizite bei der Gesundheitsversorgung beheben und die Lebensqualität verbessern.
Weitere Infos: Fernassistenz und Gesundheit. Auf der Seite geht es um nicht barrierefrei nutzbare medizintechnische Hilfsmittel und medizinische Selbsttests, die erschreckende Lage beim Diabetes-Selbstmanagement, eHealth und Digital Accessibility, die Wege zu Gesundheitsversorgern, Orientierung in Gebäuden, Sprachmittlung für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder unzureichenden Deutschkenntnissen, und auch darum, warum blinde und sehbehinderte Menschen in den USA und Großbritannien selbstständig Covid-Schnelltests durchführen und auswerten können, in Deutschland aber nicht.

Innovationsfonds

Der Innovationsfonds fördert neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung. Die Mittel stammen von den gesetzlichen Krankenkassen und dem Gesundheitsfonds.
Siehe auch: Innovationsausschuss sucht Themenvorschläge für das Förderjahr 2024

Interaktive-Technologien.de

Das Forschungsprogramm „Miteinander durch Innovation“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Entwicklung interaktiver Technologien, die Gesundheit und Lebensqualität verbessern.

Thema Mobilität

Weitere Infos: Fernassistenz und Mobilität. Auf der Seite geht es um die Überwindung von Mobilitätsbarrieren, die aktuelle rechtliche Situation für Mobilitätsanbieter, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, visuelles Dolmetschen und Erklärungen in leicht verständlicher Sprache.

Modernitätsfonds (mFUND)

Mit dem Jahresthema „Mobilität für alle – Open Data für einen inklusiven Verkehrssektor“ stehen für den mFUND des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 2023 die Überwindung baulicher, digitaler und sozialer Barrieren im Verkehr durch digitale Anwendungen sowie offene Daten und Schnittstellen im Zentrum.

Zu den Schwerpunkten der Förderung gehört unter anderem das Thema Datenzugang, also die Erschließung und Nutzbarmachung von bestehenden und zukünftigen Daten. Mit Fernassistenz lassen sich visuelle Informationen und andere, für die Fortbewegung notwendige Daten, die nicht für alle zugänglich sind, gezielt barrierefrei nutzbar machen. Ein Fernassistenzservice könnte auch Daten über bestehende und im laufenden Betrieb ermittelte Mobilitätsbarrieren generieren und an das BMDV und andere zuständige Stellen weiterleiten.

Nachhaltige Mobilität in regionalen Transformationsräumen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu sozialen und technologischen Innovationen im Bereich der nachhaltigen Mobilität mit einem starken regionalen Anwendungsbezug. Der Fokus des Fernassistenz-Projekts liegt auf der sozialen Nachhaltigkeit barrierefreier Mobilität. Fernassistenz kann mobilitätsbenachteiligte Menschen in die Lage versetzen, Mobilitätsbarrieren selbstbestimmt überwinden zu können und eigenständig Ziele zu erreichen. Barrierefreie Mobilität ist ein Menschenrecht.

Förderung der Nahmobilität in Hessen

Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität (Nahmobilität), auch in Verbindung mit dem Bus- und Bahnverkehr. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität und Verkehrssicherheit des Fußverkehrs einschließlich entsprechender Öffentlichkeitsarbeit sowie die Konzepterstellung und Umsetzung innovativer Modellprojekte.

Thema Arbeit

Siehe auch: Die 2 Seiten der Arbeit – Arbeitsassistenz aus der Ferne für blinde Berufstätige und Fernassistenzkraft als Beruf für Menschen mit Behinderung.

Projektförderung aus dem Ausgleichsfonds (AGF) auf Grundlage der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

Der „Ausgleichsfonds für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben“ ist eine zweckgebundene Vermögensmasse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwaltet. Zu den Anträgen auf finanzielle Förderung aus dem Ausgleichsfonds nimmt der beim BMAS gebildete Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen Stellung und macht dazu Vorschläge.

Die gsub mbH unterstützt das BMAS bei der Umsetzung von Projekten, die aus dem Ausgleichsfonds gefördert werden. Die gsub mbH bewilligt in Abstimmung mit dem BMAS Projektanträge und begleitet diese administrativ während der Umsetzungsphase. Es können Projekte gefördert werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere durch betriebliches Eingliederungsmanagement.
  • Modellvorhaben zur Entwicklung technischer Arbeitshilfen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
  • Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, sofern diesen Maßnahmen überregionale Bedeutung zukommt.

Eingliederungszuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit

Für die Einstellung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können Arbeitgeberin oder Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt auch bei der Einstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen sowie von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Gefördert wird in Form eines Lohnkostenzuschusses.
Infos für Unternehmen zur Einstellung von Menschen mit Behinderungen.

Partizipationsfonds § 19 BGG

Deutschland hat sich in der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein Umfeld zu fördern, in dem die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglicht und gefördert wird. Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) sieht diese Förderung für Organisationen von Menschen mit Behinderungen vor, die ihre Interessen auf der Bundesebene vertreten. Die Verbände müssen insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen ideell fördern und seit mindestens drei Jahren bestehen.

Förderfähig sind z.B. folgende Maßnahmen von Verbänden und Organisationen: Gewährung von Assistenzleistungen bis zu einer Höhe von 6.000 Euro pro Jahr, Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige, Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit, Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingten Nachteilsausgleich, Unterstützung des Erfahrungsaustauschs sowie die Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien.
Siehe auch: Aktueller Förderaufruf des BMAS

ESF-Bundesprogramm – Rückenwind3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft

Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Strukturen in der Sozialwirtschaft. Sitemap der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.

Das BMAS unterstützt bei Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und bei Maßnahmen zur Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft mit maximal 1.2 Millionen Euro. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. Unter anderem folgende Handlungsfelder können adressiert werden:

  • Chancengleichheit & Inklusion: Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung und Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung, beispielsweise die Erhöhung des Anteils von Menschen mit Beeinträchtigungen.
  • Kompetenz & Umgang mit Technologie: Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung von Kompetenzen und Tätigkeitsprofilen.
  • Personalgewinnung & Personalbindung: Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalförderung, beispielsweise mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate. Dies insbesondere mit Blick auf bisher zu wenig berücksichtigte Zielgruppen.

Europäischer Sozialfonds (ESF+) (2021–2027)

Gefördert werden unter anderem die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, aktive Inklusion, allgemeine und berufliche Bildung und die soziale Integration von am stärksten benachteiligten Personen.

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer, die jeweils eigene Operationelle Programme und daraus folgend eigene ESF+-Förderprogramme auflegen und öffentlich ausschreiben. Laufende ESF-Projekte findet man auf dem deutschen Förderportal unter „Was bringt mir der ESF?“. Neben den Förderaufrufen des Bundes veröffentlicht auch die Europäische Union themenbezogene Förderaufrufe.

Thema Elternassistenz

Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder

Ziel des Programms des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind. Akti(F) Plus soll den erhöhten individuellen Unterstützungsbedarfen von Familien und ihren Kindern Rechnung tragen. Ein möglicher Handlungsansatz ist die Unterstützung von Eltern mit Behinderungen, insbesondere bei der bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von begleitenden Hilfen im Arbeitsleben nach dem SGB IX.

Thema Selbstständigkeit älterer Menschen

Bundesaltenplan

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert Projektträger, die dazu beitragen, ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft zu unterstützen. Grundlegende und bedeutende Anliegen sind dabei die Gewährleistung von Schutz und Hilfe im Alter, die aktive Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen sowie die Unterstützung von behinderten älteren Menschen für ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Thema Beratungsmöglichkeiten für Projekte und Unternehmen

REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramm-react-with-impact.html
Wenn Sie als gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder Startup in Fragen der Unternehmensführung Beratung und Unterstützung benötigen:
Das BMWK fördert externe Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für gemeinwohlorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) (Modul A) und Startups (Modul B) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, digitalen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
Prozessbegleitung zur Überprüfung und Optimierung von Geschäftsmodellen und von Arbeits- und Geschäftsabläufen sowie zur Verbesserung unternehmerischer Kompetenzen,
Qualifizierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit den Zielen des Veränderungsprozesses des Unternehmens stehen,
Coaching-Maßnahmen (nur für Startups), durch die beispielsweise die Fähigkeit zur Einwerbung externer Finanzmittel erhöht werden.

Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit (INQA-Coaching)

Wenn Sie sich als Unternehmen zu einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik oder zur Innovationsfähigkeit professionell beraten lassen möchten:
Das BMAS unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bei der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und bei der Einbindung Ihrer Mitarbeitenden in die Innovationsentwicklungen Ihres Unternehmens. Das BMAS fördert einen bundesweit flächendeckenden Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Das Programm „INQA-Coaching“ umfasst die Programmzweige:
INQA-Beratungsstellen (IBS):
INQA-Beratung und administrative Begleitung der KMU,
Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit der Beratung,
Programmunterstützung,
Bewerbung des Programms in der Region.

Coachings für KMU: beteiligungsorientierte, agile Beratungsprozesse, die den Menschen als Ausgangspunkt für nachhaltige betriebliche Veränderungsprozesse in den Mittelpunkt stellen. Hierfür ist ein 3-stufiger Beratungsprozess vorgesehen.
In einer IBS findet Ihre Erstberatung statt. Es wird zunächst Ihre Förderfähigkeit geklärt und je nach Bedarf ein Beratungsscheck für die Prozessberatung ausgestellt oder auf ein anderes regionales Angebot verwiesen. Der Beratungsscheck ermöglicht ein Coaching. Das Coaching ist eine weiterführende Prozessberatung im Umfang von maximal 12 Beratungstagen.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Wenn Sie als Unternehmen Ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und Arbeitsplätze sichern möchten, kann der Bund Sie mit einem Zuschuss für eine externe Beratung unterstützen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Sie als ein kleines und mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder als Freiberuflerin oder Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Allgemeine und spezielle Beratungsthemen können sein:
Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung,
alternsgerechte Gestaltung der Arbeit,
Fachkräftesicherung und – bindung, Kosteneinsparungen, Anpassungen des Geschäftsmodells, Umgang mit Umsatzrückgängen und Liquiditätsproblemen, Veränderungen des Produktportfolios, Investitionsplanung, Optimierung von Prozessabläufen beziehungsweise der Organisation, Qualitätsmanagement, Begleitung bei der Einführung neuer Systeme, beispielsweise IT-Systeme.

** zusammengestellt von Per Busch **